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18.5.2012 : 6:45 : +0200

Seit dem 10. April 2012 im Handel

Aus dem Inhalt:

500.000 Autogasfahrer in Deutschland:
Übergabe mit Hessens Minister Boris Rhein

Rücksicht statt leidiger Parkrempler:
Rückfahrkamera mit Autogasanlage nachrüsten

Die Fußball-EM in Polen und der Ukraine:
Gasfahrer gewinnen schon bei der Anreise

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18.11.2011 12:04 Uhr Von Wolfgang Kröger

Autogasfahrer verschenken immer noch viel Geld an das Finanzamt

Wenn es um das Thema der Besteuerung von Fahrzeugen geht, ist die Verwirrung in der Regel groß, noch größer wird sie allerdings, wenn es um die Besteuerung von Fahrzeugen geht, die mit einer Autogasanlage ausgerüstet sind. Hier haben oftmals sogar die Mitarbeiter in den Zulassungsstellen der Straßenverkehrsämter den Durchblick verloren. Und das ist schlimm, weil durch die neue Kfz-Steuer, die seit 1. Juli 2009 gilt, Autogasfahrer steuerliche Vorteile genießen. Da dieses Thema immer noch zu Diskussionen zwischen Bürgern und Behörden und Anrufen bei uns in der Redaktion führt, sei an dieser Stelle nochmals versucht, die Rechtslage verständlich und ohne das Beamtendeutsch-Kauderwelsch zu erklären. Um es vorwegzunehmen: Wer ein Fahrzeug besitzt, das nach dem 5. November 2008 erstmals zugelassen wurde und dieses ab Werk oder nachträglich mit einer Gasanlage ausgerüstet hat, sollte den CO2-Wert kontrollieren. Diese Fahrzeughalter haben nämlich ein Anrecht darauf, dass der günstige Wert im Gasbetrieb eingetragen wird. (Einen sehr ausführlichen Bericht erhalten Sie in der Ausgabe 6, die ab 5. Dezember im Handel erscheint.)

18.11.2011 12:04 Uhr Von Wolfgang Kröger
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